Gute Praxis der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung
Gesundheit ist ein wichtiges Gut für Lebensqualität und Wohlbefinden, zu dem nicht alle Menschen den gleichen Zugang haben. Es gibt eine Vielzahl an Faktoren, die sich gegenseitig bedingen, nur zum Teil beeinflussbar sind und eine große Wirkung auf die individuelle Gesundheit haben. So zum Beispiel die individuellen Lebensweisen, entsprechend die Ernährung, die Bewegung und der Konsum von Genussmitteln. Die Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie die sozialen Netzwerke spielen ebenfalls eine wichtige Rolle.
Gesundheits- und Sozialberichte zeigen deutlich: Wer sozial benachteiligt wird oder in schwierigen Verhältnissen lebt, hat schlechtere Chancen auf ein gesundes Leben. Die sogenannte soziallagenbezogene Gesundheitsförderung setzt genau hier an: Sie will gesundheitliche Ungleichheit verringern und die Chancengleichheit stärken.
Eine Möglichkeit sich dem Themenfeld anzunähern und einen Praxisbezug herzustellen, liefert der Ansatz des Kooperationsverbands Gesundheitliche Chancengleichheit. Mit den 'Kriterien für gute Praxis der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung' hat der Kooperationsverband einen Werkzeugkoffer mit 12 Kriterien entwickelt. Die sogenannten 'Good Practice Kriterien' unterstützen zielgerichtete Maßnahmen zu planen und umzusetzen.
Die Kriterien im Überblick:
- Zielgruppenbezug;
- Konzeption;
- Setting-Ansatz;
- Empowerment;
- Partizipation;
- Niedrigschwellige Arbeitsweise;
- Multiplikatorenkonzept;
- Nachhaltigkeit;
- Integriertes Handeln;
- Qualitätsmanagement;
- Dokumentation/ Evaluation;
- Belege für Wirkungen und Kosten.
Vier Kriterien sind von Bedeutung, da sie unmittelbar das Individuum und den Lebensraum aufgreifen:
- Der Setting-Ansatz, der besagt, dass Maßnahmen zur Schaffung gesundheitsfördernder Lebensbedingungen in der Lebenswelt der Menschen ansetzen müssen, die sie erreichen sollen, also genau dort wo sie u.a. leben, arbeiten und ihre Freizeit gestalten; Einrichtungen der Sozialen Arbeit können hier einen wichtigen Beitrag leisten.
- Der Zielgruppenbezug, der zentral ist, um bedarfs- und bedürfnisorientierte Maßnahmen zu entwickeln
- und 4. Partizipation und Empowerment, die sicherstellen, dass die Zielgruppe in den Prozess einer Maßnahmenentwicklung mit den eigenen Ideen und Vorstellungen einbezogen wird. Der Zugang zu Handlungs- und Beteiligungsmöglichkeiten ist Voraussetzung für wirkliche Teilhabe. Hierbei ist es wichtig, mögliche Zugangshürden im Blick zu haben. Neben der nicht passgenauen Ansprache der Zielgruppe, können die Erreichbarkeit des Ortes und mögliche Kosten eine Barriere darstellen.
„Partizipation ist ein Entwicklungsprozess, in dem alle Beteiligten zunehmend Handlungsmöglichkeiten und Kompetenzen gewinnen, um mehr und mehr Einfluss auf Entscheidungen zu nehmen“ (Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit 2021, S.29).
Bei der Entwicklung von Maßnahmen und Projekten zur soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung geht es nicht darum, alle der 12 angeführten Kriterien zu erfüllen. Eine Schwerpunktsetzung mit Blick auf den Kern des Angebotes ist entscheidend. In Schleswig-Holstein haben sich bereits einige Vereine und Organisationen auf den Weg gemacht. Die Praxisdatenbank Gesundheitliche Chancengleichheit gibt einen Überblick über die aktuell 114 erfassten Angebote im Land. Darunter auch die Selbsthilfekontaktstelle Herzogtum-Lauenburg. Ein Blick in die Datenbank lohnt sich!
Zum Weiterlesen:
Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit (2021): Kriterien für gute Praxis der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung (4. Aufl.).